1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen Elementwerk Nordhessen und seinen Kunden, sowohl Privatkunden (Verbraucher im Sinne des BGB) als auch Geschäftskunden (Unternehmer im Sinne des HGB). Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Elementwerk Nordhessen stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder durch die Lieferung bzw. Ausführung der Leistung zustande. Der Kunde ist verpflichtet, die in Angeboten oder Kostenvoranschlägen enthaltenen Maße, Farben, Materialien, Anschläge und sonstigen Angaben unverzüglich zu prüfen und schriftlich zu bestätigen. Für die Richtigkeit dieser Angaben trägt der Kunde die Verantwortung.
3. Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich in EURO zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die Preise ab Werk/Lager zuzüglich Transport-, Verpackungs- und Montagekosten. Zahlungen sind spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns das Recht vor, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
4. Lieferung, Anlieferung und Montage
Die Lieferung erfolgt ab Lager/Herstellerwerk. Lieferfristen gelten nur als verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Anlieferung der Ware durch Spedition oder Montagefahrzeuge ohne Behinderung erfolgen kann. Der Kunde ist verpflichtet, bei Anlieferung die Vollständigkeit und eventuelle Beschädigungen anhand des Lieferscheins zu prüfen und diese sofort schriftlich zu dokumentieren. Sollte eine erneute Anlieferung erforderlich werden, trägt der Kunde die entstehenden Mehrkosten.
Für die Montage gilt: Der Montageort muss frei zugänglich, sauber und trocken sein. Bauseitige Voraussetzungen (z. B. Rohbauöffnungen, Gerüste, Stromanschlüsse) müssen bauseits gestellt werden. Wartezeiten oder Mehraufwände, die durch fehlende Voraussetzungen entstehen, werden gesondert in Rechnung gestellt.
5. Demontage- und Einbauarbeiten
Bei Demontage und Montagearbeiten kann es zu bauseitigen Putzschäden kommen. Diese sind unvermeidbar und stellen keinen Mangel dar. Putz- und Farbausbesserungen sind nicht Bestandteil des Vertrages und bedürfen einer gesonderten Beauftragung gegen Vergütung.
6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und Dritten nicht zu übereignen.
7. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Bei Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab Lieferung. Offensichtliche Mängel sind uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware, schriftlich mitzuteilen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
8. Haftung
Unsere Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung jedoch der Höhe nach auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
9. Subunternehmer
Elementwerk Nordhessen ist berechtigt, zur Erfüllung von Montage- oder Lieferleistungen Subunternehmer einzusetzen. Hierdurch entstehen dem Kunden keine zusätzlichen Ansprüche.
10. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht das gesetzliche Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten hierzu sind der gesonderten Widerrufsbelehrung zu entnehmen.
11. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Kassel, sofern der Kunde Kaufmann ist. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

